(Zusammenfassung)
Auf keinen Fall werden Unternehmen
in den NAI aufgenommen, die ein
Negativ-Kriterium erfüllen, wie z.B. Atomenergie, Waffenproduktion,
Diskriminierung von Frauen, Diskriminierung von sozialen oder ethnischen
Minderheiten, Kinderarbeit, Tierversuche, Gentechnik in der Lebensmittelproduktion,
Erzeugung von ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädlichen
Produkten u.a.
Die Unternehmen im NAI müssen
mindestens zwei der folgenden vier
Positiv-Kriterien erfüllen:
1. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen
wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung
zentraler Menschheitsprobleme leisten, wie z.B.:
- regenerative Energieerzeugung
- biologische Landwirtschaft
- effiziente Wassertechnik
- sozial-ökologische orientierte Forschung, Finanzierung
und Beratung
- Armutsbekämpfung
2. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter
im Hinblick auf die Produktgestaltung,
wie z.B.:
- Lebensdauer und Nutzungseffizienz
- Produktsicherheit
- Recyclingfähigkeit
- Ersatz gefährlicher Stoffe
3. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter
im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses,
wie z.B.:
- Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs
- Umweltverträglichkeit als Unternehmenspolitik
- ständige und nachhaltige Verbesserung der Umweltleistungen
4. Das Unternehmen ist Branchen-Vorreiter im Hinblick
auf die soziale Gestaltung
des Produktions- und Absatzprozesses, wie z.B.:
- Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- überdurchschnittliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- besondere Sozialleistungen
- Förderung von Frauen, ethnischen Minderheiten
und sozialen Minderheiten
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